Rechtsprechung
BAG, 25.03.1987 - 5 AZR 757/85 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,19184) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Angestellte Lehrer (Pflichtstunden) - Betreuungsstunden am Nachmittag
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Hamm, 05.03.1985 - 1 Ca 1607/84
- LAG Hamm, 13.09.1985 - 16 Sa 895/85
- BAG, 25.03.1987 - 5 AZR 757/85
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 19.06.1985 - 5 AZR 57/84
Arbeitszeit: Direktionsrecht des Arbeitgebers
Auszug aus BAG, 25.03.1987 - 5 AZR 757/85
Das Direktionsrecht des Arbeitgebers ermächtigt zur anderweitigen Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochenarbeitstage, soweit nicht § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG eingreift (vgl. statt vieler BAG Urteil vom 19.06.1985 5 AZR 57/84 AP Nr. 11 zu § 4 BAT). - BAG, 28.11.1984 - 5 AZR 123/83
Arbeitszeit: Änderungsbefugnis durch Tarifvertrag
Auszug aus BAG, 25.03.1987 - 5 AZR 757/85
Ob das geschehen ist, unterliegt der gerichtlichen Kontrolle (§ 315 Abs. 3 Satz 2 BGB) und ist auch in der Revisionsinstanz nachzuprüfen (vgl. BAG Urteil vom 28.11.1984 5 AZR 123/83 AP Nr. 1 zu § 4 TVG Bestimmungsrecht, zu A II 2 der Gründe, m. w. N.). - BAG, 13.01.1987 - 1 ABR 49/85
Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats betreffend Beginn und Ende der täglichen …
Auszug aus BAG, 25.03.1987 - 5 AZR 757/85
Hierzu kann auf den zur Veröffentlichung bestimmten Beschluß des Ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 13.01.1987 1 ABR 49/85 verwiesen werden. - BAG, 31.01.1985 - 2 AZR 393/83
Einseitige Herabsetzung der Arbeitszeit eines teilzeitbeschäftigten Musiklehrers …
Auszug aus BAG, 25.03.1987 - 5 AZR 757/85
Dieses erstreckt sich zwar nicht auf den Umfang der Hauptleistungspflichten (Vergütung und Dauer der Arbeitszeit, vgl. dazu unveröffentlichtes BAG Urteil vom 31.01.1985 2 AZR 393/83 , zu II 1 a der Gründe), eine solche ist hier aber auch nicht betroffen.